Delegated Authority (DA) Geschäft bezeichnet im Versicherungsbereich die Übertragung bestimmter Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse eines Versicherers auf einen Dritten, beispielsweise einen Managing General Agent (MGA), Assekuradeur oder Coverholder.
Der Delegationspartner kann dabei im vereinbarten Rahmen Risiken zeichnen, Policen ausstellen, Prämien vereinnahmen oder Schadenfälle bearbeiten. Ziel ist es, Spezialwissen, Marktzugang und operative Effizienz zu nutzen, ohne dass der Versicherer…
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